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Aufsichtsbeschwerde der GAB Genossenschaft / Gasthaus Hirschen AG
Die Gemeinde Buttisholz informiert, dass zum Vorgehen in Bezug auf die Zentrumsentwicklung am 27. März 2025 eine Aufsichtsbeschwerde beim Amt für Gemeinden des Kantons Luzern eingereicht wurde. Beschwerdeführerin ist die GAB Genossenschaft und Gasthaus Hirschen AG. Als Minderheitsaktionärin wurde der Einwohnergemeinde auferlegt, in den Ausstand zu treten. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, verzichtet die Gemeinde auf eine detaillierte Stellungnahme.
Der Gemeinderat bedauert, dass die Gasthaus Hirschen AG respektive die GAB Genossenschaft diesen Weg gewählt haben. Auf Grund der eingeleiteten Schritte der beiden Institutionen wird sich die Gemeinde Gedanken über die weitere Zusammenarbeit mit der GAB Genossenschaft respektive der Beteiligung an der Gasthaus Hirschen AG machen.