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Bau und Infrastruktur

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess. In Buttisholz ist die Baukontrolle an die Firma PlanQuadrat AG in Willisau ausgelagert. Bei gewissen Baugesuchen wird zudem das Bauberatungsgremium beigezogen.


Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Der ÖREB-Kataster ist ein Auskunftssystem über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen eines beliebigen Grundstücks.

Kontakt

Bau und Infrastruktur
Oberdorf 4
6018 Buttisholz
Tel. 041 929 60 70
gemeinde@buttisholz.ch

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