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Abmeldung / Wegzug
Abmeldungen sind innert 14 Tagen seit Umzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben oder via eUmzug mitzuteilen. Bei der Abmeldung via eUmzug senden wir Ihren Heimatschein (bei Schweizer Bürger/innen) direkt an die neue Wohngemeinde.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
Ziehen Sie ins Ausland weg? Bitte nehmen Sie frühzeitig mit unserem Steueramt Kontakt auf.
Preis
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 929 60 70 | gemeinde@buttisholz.ch |