Am 9. Februar 1036 traf Ulrich I. von Lenzburg, Graf im Aar-Gau und Reichsvogt zu Zürich, testamentarische Verfügungen über das von seinen Vorfahren ins Leben gerufene Stift. Hauptzweck der öffentlich errichteten Urkunde war es, die konfliktträchtigen Beziehungen zwischen Klostervogt und Chorherren zu regeln. Dazu gehörte auch die Ordnung der Besitzverhältnisse. In der Aufzählung jener Güter und Rechte, die allein den Chorherren zustehen sollten, findet sich der Passus «terciam partem in Butensulza». Aus dem Zusammenhang geht hervor, dass damit der dritte Teil der Kirche (terciam partem ecclesie) in Buttisholz gemeint ist. Wir haben hier die erste schriftliche Erwähnung des Ortsnamens.
Man erfährt, dass im Jahr 1036 ein Gotteshaus existiert hat, wobei ein Drittel der mit dieser Kirche verbundenen Recht und Einkünfte dem Chorherrenstift Beromünster zustand. Über die Eigentumsverhältnisse bezüglich des grösseren Restanteils wird nichts ausgesagt. Der Bestand der Kirche ist durch die Wortfolge «in Butensulza» definiert. Daraus ist zu entnehmen, dass die frühere Schreibweise der Ortsbezeichnung wesentlich von der modernen Form abweicht. Die Bedeutung des Ortsnamens ist nicht unmittelbar erkennbar.