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Steuern - Fristerstreckung Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer

Sie möchten die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu den Grundstückgewinnsteuern verlängern?

Fristerstreckungen können nicht über die Website der Dienststelle Steuern beantragt werden. Schriftlich begründete Gesuche für die Fristverlängerungen können Sie mittels untenstehendem Formular oder per E-Mail an steueramt@buttisholz.ch  einreichen. Falls Sie sich vertreten lassen, legen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei. Ihr Gesuch wird geprüft und anschliessend eine schrifltiche Bestätigung per E-Mail zugestellt. 

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bevor Sie das Formular absenden, prüfen Sie bitte die Daten auf Ihre Richtigkeit. Bei Bestellauslösung gehen wir von Ihrer stillschweigenden Zustimmung der genannten Bestimmungen aus.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.