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Einwohnerkontrolle - Aufenthaltsausweis verlängern / bestellen

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Bemerkung

Halten Sie sich während der Woche z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit, nicht in Buttisholz, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig nach Buttisholz zurück?

Dann müssen Sie den Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde nach den gesetzlichen Vorschriften regeln. Sie brauchen dazu einen Aufenthaltsausweis (wird ebenfalls Heimat-, Interims- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt).

Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleiben üblicherweise in Buttisholz.

 

Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltsausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?

Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns hierzu den bisherigen Aufenthaltsausweis zurück und geben Sie uns an, wie lange Sie den Nebenwohnsitz behalten möchten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.