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Adressauskunft

  • Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
  • Privatpersonen, Firmen sowie in der Gemeinde organisierte politische Parteien, Ortsvereine und Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichem, wohltätigem oder wissenschaftlichem Zweck reichen ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Adressauskünfte können nur unter Anwendung des Datenschutzes erteilt werden.

Der Anfrage sind eine Begründung, ein Interessennachweis beizulegen. Allfällige Gebühren werden in Rechnung gestellt und zusammen mit der Adressauskunft zugestellt.